Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines   
Alle Leistungen, die im Rahmen von rent-a-limo erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen rent-a-limo und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.    

§ 2 Vertragsschluss / Buchung    
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von rent-a-limo schriftlich bestätigt wird und der Kunde den vereinbarten Buchungspreis inklusive aller Extras per Überweisung oder in bar entrichtet hat.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Fahrt gültigen Preise laut Preisliste  von rent-a-limo. Bei kurzfristigen Buchungen sind vor Antritt der Fahrt die Buchungskosten und alle Extras beim Chauffeur in bar zu begleichen. Entstehende Mehrkosten sind sofort in bar beim Chauffeur zu begleichen.

§ 4 Stornogebühren
Bei Auftragsstonierungen werden folgende Gebühren fällig:
bis 4 Wochen vor Buchungsdatum 10% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor Buchungsdatum 25% der Auftragssumme
innerhalb der letzten zwei Wochen 50% der Auftragssumme
Der Betrag ist in einem Zeitraum von 7 Tagen an das Konto rent-a-limo zu überweisen.

§ 5 Beförderung
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Den Anweisungen des Chauffeurs ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln der Anweisungen, Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr und Beeinträchtigung des Chauffeurs ist dieser berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt abzubrechen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis fällig.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. 
Im Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot. 

§ 6 Haftung des Kunden  
Der Kunde oder seine Fahrgäste haften für alle Beschädigungen und grobe Verschmutzungen, die durch ihn hervorgerufen werden. Bei Verunreinigung durch Erbrechen werden Reinigungskosten von 500€  fällig.

Vom Kunden oder Dritten angebrachte Beschriftungen, Dekos oder Anbauten sind von diesem wieder zu entfernen.

Der Kunde haftet für alle Folgeschäden.

§ 7 Haftung rent-a-limo
Für Fahrzeugausfälle oder technische Defekte wird keine Haftung übernommen. Es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von rent-a-limo vor.

§ 8 Verzögerung  
Vom Kunden verursachte Verzögerungen, die zu Mehrkosten führen, gehen zu seinen Lasten. Verzögerungen, die auf Verschulden von rent-a-limo beruhen, gehen zu Lasten von rent-a-limo.
 
§ 9 Vermittlung
Bei Vermittlung an Fremdfirmen sind ausschließlich der Kunde und die  Fremdfirma bzw. Vermietfirma Vertragspartner.

§ 10 Gerichtsstand 
Mönchengladbach ist ausschließlicher Gerichtsstand, solchen weit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches Recht.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Reglung ersetzt.